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verein:satzung [2013/08/11 21:03] – [§12 Auflösung des Vereins] Manuel Krischer | verein:satzung [2024/03/19 23:56] (aktuell) – Achim Höhler | ||
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- | ====== | + | ====== |
- | In der MItgliederversammlung | + | In der Mitgliederversammlung |
+ | ===== §1 Name und Sitz des Vereins ===== | ||
- | ===== §1 Name und Sitz des Vereins | + | Der Name des Vereins ist „Heimatverein Drabenderhöhe e. V.“ Der Sitz des Vereins |
- | Der Name des Vereins ist " | ||
- | Sein Name soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz " | ||
- | Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. | ||
- | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | ||
===== §2 Zweck des Vereins ===== | ===== §2 Zweck des Vereins ===== | ||
- | Der Heimatverein Drabenderhöhe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. U.a. soll er allgemein dazu dienen, den Heimatgedanken zu pflegen und die Gemeinschaf | + | Der Heimatverein Drabenderhöhe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. U.a. soll er allgemein dazu dienen, den Heimatgedanken zu pflegen und die Gemeinschaft |
Dies erfolgt insbesondere durch Koordination der Vereine in Drabenderhöhe, | Dies erfolgt insbesondere durch Koordination der Vereine in Drabenderhöhe, | ||
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===== §3 Mitgliedschaft ===== | ===== §3 Mitgliedschaft ===== | ||
- | | + | |
- | - Über die Aufname | + | - Über die Aufnahme |
+ | - Ehrenmitglieder sind Mitglieder des Heimatvereins Drabenderhöhe e. V., die sich im Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Sie können nur auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. | ||
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===== §4 Erlöschen der Mitgliedschaft ===== | ===== §4 Erlöschen der Mitgliedschaft ===== | ||
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* grobe Verstöße gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane | * grobe Verstöße gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane | ||
* und unehrenhaftes Verhalten innerhalb und ausßerhalb des Vereins. | * und unehrenhaftes Verhalten innerhalb und ausßerhalb des Vereins. | ||
- | |||
- | Irgendwelche Ansprüche an das Vermögen des Vereins kann ein ausgeschlossenes Mitglied nicht stellen. | ||
===== §5 Beitrag ===== | ===== §5 Beitrag ===== | ||
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- dem Beisitzer | - dem Beisitzer | ||
- | Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt. | + | Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl der Nachfolger im Amt. |
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds durch Zuwahl aus der Reihen der Vereinsmitglieder. | Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds durch Zuwahl aus der Reihen der Vereinsmitglieder. | ||
- | Der gesamte Vorstand nach §/ ist der geschäftsführende Vorstand. | + | Der gesamte Vorstand nach §7 ist der geschäftsführende Vorstand. |
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, | ||
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Intern geht das Vertretungsrecht des 1. Vorsitzenden vor. | Intern geht das Vertretungsrecht des 1. Vorsitzenden vor. | ||
- | Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes wird insofern eingeschränkt, | + | Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes wird insofern eingeschränkt, |
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+ | Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeit entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft die Mitgliederversammlung. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbedingung. | ||
===== §8 Beschlussfassung des Vorstandes ===== | ===== §8 Beschlussfassung des Vorstandes ===== | ||
Zeile 87: | Zeile 85: | ||
===== §10 Beschlussfassung der Mitgliederversammung ===== | ===== §10 Beschlussfassung der Mitgliederversammung ===== | ||
- | - Die Mitgliederversammlung beschließt über | + | 1. Die Mitgliederversammlung beschließt über |
- die Genehmigung der Kassenprüfung | - die Genehmigung der Kassenprüfung | ||
- die Entlastung des Vorstands | - die Entlastung des Vorstands | ||
Zeile 96: | Zeile 94: | ||
- eine substanzverzehrende Verwendung des Sondervermögens (gemäß §11) | - eine substanzverzehrende Verwendung des Sondervermögens (gemäß §11) | ||
- Wahl von zwei Kassenprüfern und von zwei Ersatzprüfern. | - Wahl von zwei Kassenprüfern und von zwei Ersatzprüfern. | ||
- | | + | |
- | | + | |
- | | + | 2. Die Mitgliederversammlung ist mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. |
+ | |||
+ | 3. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache | ||
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+ | 4. Über die Verhandlungen und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, | ||
===== §11 Sondervermögen ===== | ===== §11 Sondervermögen ===== | ||
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===== §12 Auflösung des Vereins ===== | ===== §12 Auflösung des Vereins ===== | ||
- | Zur Aufläösung | + | Bei Auflösung oder Aufhebung |
- | Mit dem Auflösungsbeschluss wird festgelegt, | + | Die vorliegende Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Soweit einzelne Bestimmungen aus rechtlichen Gründen ungültig sein sollten, berührt dies die übrigen Teile der Satzung nicht. |
- | + | ||
- | Die vorliegende Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. | + | |
- | Soweit einzelne Bestimmungen aus rechtlichen Gründen ungültig sein sollten, berührt dies die übrigen Teile der Satzung nicht | + | |
+ | Wiehl-Drabenderhöhe, | ||
- | Wiehl-Drabenderhöhe, den 05.03.2008 | + | * gez. Dominik Seitz, 1. Vorsitzender |
+ | * gez. Margitta Berzbach, Schriftführerin | ||
- | * gez. Ernst-Jochen Höhler, 1. Vorsitzender | ||
- | * gez. Michael Hartmann, 2. Vorsitzender | ||
- | * gez. Margitta Berzbach, Schriftführer | ||
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